Ernährungsberatung / Ernährungstherapie

PRAXIS IN DIEBURG

IRIS HENNRICH-KLEMZ

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Individuelle Ernährungstherapie nach § 43 SGB V

Erfolgt auf ärztliche Zuweisung. Von den Krankenkassen werden Bescheinigungen, Rezepte und Überweisungen akzeptiert, aus denen die Indikation und die Empfehlungen für eine ernährungstherapeutische Beratung aus ärztlicher Sicht hervorgehen.
Gerne verwenden Sie das Formular „ärztliche Notwendigkeitsbescheinigung“

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Individuelle Ernährungsberatung

Ist ein Angebot an gesunde Menschen, z.B. wenn Sie einen Ernährungs-Check wünschen und gibt Ihnen Empfehlungen und praktische Tipps für Ihre optimale Ernährung. Die Dauer der Beratung und die Anzahl der Termine richtet sich nach Ihren individuellen Bedürfnissen und Erfordernissen. Gerne können Sie auch Ihre Partnerin oder Ihren Partner zum Termin mitbringen.

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Individuelle Ernährungsberatung und Präventionskurse nach § 20 SGB V

Ist eine Vorsorgeleistung für Gesunde zur Vermeidung von Mangel- und Fehlernährung oder bei leichtem bis mittleren Übergewicht (BMI bis 30 kg/m²) ohne Begleiterkrankungen zur Vermeidung und Reduktion von Übergewicht.

Zertifizierte Kurse: hier geht es zu den Präventionskursen

Wie kann ich Ihnen helfen?

Bei allen Beratungsangeboten stehen Sie mit Ihren individuellen Fragen im Mittelpunkt. Wir arbeiten gemeinsam daran, Ihr Wohlbefinden zu steigern und Ihre Lebensqualität zu verbessern!

Krankheiten des Stoffwechsels
  • Metabolisches Syndrom
  • Fettstoffwechselstörungen
  • Insulinresistenz
  • Diabetes mellitus Typ 2
  • Gestationsdiabetes
  • Gicht / erhöhte Harnsäurespiegel
  • Schilddrüsenerkrankungen
Nahrungsmittelallergien / - unverträglichkeiten
  • Nahrungsmittelallergien gegen Hühnerei, Weizen, Soja, Milch etc.
  • Pseudoallergische Reaktionen
  • Laktoseintoleranz
  • Fruktosemalabsorption
  • Sorbitintoleranz
  • Histaminunverträglichkeit
Krankheiten des Verdauungssystems
  • Reflux
  • Gastritis, Ulkus
  • Fettleber / Leberzirrhose / Hepatitis
  • Cholangitis, Cholelithiasis
  • Pankreaserkrankungen
  • Divertikulose
  • Chronisch entzündliche Darmerkrankungen
  • Reizdarm
  • Zöliakie
  • funktionelle Störungen
Krankheiten des Herz-Kreislauf-Systems
  • Hypertonie
  • Arteriosklerose
  • KHK
  • Herzinsuffizienz
Gewichtsmanagement/ Fehlernährung/Essstörungen
  • Übergewicht mit Begleiterkrankungen
  • Adipositas
  • Metabolisches Syndrom
  • Bariatrische Operation, Vor- und Nachsorge
  • Untergewicht / Mangelernährung
  • Essstörungen / Fütterstörungen
Krankheiten des Muskel-Skelett-Systems
  • Osteoporose
  • Arthrose
  • Rheuma

Ablauf der ernährungstherapeutischen

Beratung nach ärztlicher Empfehlung (§43 SGB V)

Erstkontakt

Kostenloses telefonisches Vorgespräch, Klärung von Fragen, Erstellung eines Kostenvoranschlages für Ihre Krankenkasse

Erstberatung: Dauer sechzig Minuten

Ernährungstherapeutische Anamnese

Sichtung der ärztlichen Diagnose / Labordaten

Festlegung von Beratungszielen

Erläuterung der Ernährungsempfehlungen

Anleitung zur Führung eines Ernährungsprotokolls

Folgeberatungen: Dauer in der Regel 4 Termine zwischen dreißig und fünfundvierzig Minuten

Auswertung und Besprechung der Ernährungs- und Symptomprotokolle

Beratung zu den erforderlichen Ernährungsempfehlungen

Vermittlung wichtiger Inhalte (ernährungsphysiologisch/allergologisch/gastroenterologisch/etc.)

Ggf. Nährwertfeinanalyse

Schrittweise Einführung geeigneter Lebensmittel sowie neuer Verhaltensweisen

Überprüfung der Umsetzung und Anpassung an den Patientenalltag

Erarbeitung von Kriterien zur Selbstkontrolle

Festigung eines nachhaltigen Ernährungs- und Bewegungsverhaltens

In der Regel erstatten die gesetzlichen Krankenkassen bis 80% der Kosten für die präventive Ernährungsberatung nach § 20 SGB V, sowie bis 80% der Kosten für die Ernährungstherapie nach § 43 SGB V bei Vorliegen einer ärztlichen Notwendigkeitsbescheinigung.

FAQ

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Werden die Kosten für die Ernährungsberatung von meiner Krankenkasse getragen?

In der Regel erstatten die gesetzlichen Krankenkassen bis 80% der Kosten für die präventive Ernährungsberatung nach § 20 SGB V, sowie bis 80% der Kosten für die Ernährungstherapie nach § 43 SGB V bei Vorliegen einer ärztlichen Notwendigkeitsbescheinigung. Ich erstelle gerne einen Kostenvoranschlag.

Ich bin anerkannter Leistungserbringer für die Verordnungen zur Ernährungsberatung und Therapie nach § 20 Abs. 1 SGB V und § 43 Abs. 1 Nr. 2 SGB V bei allen Krankenkassen und bei den Verbänden                            www. quetheb.de, www.vdoe.de und www.daab.de gelistet.

Beteiligt sich meine Krankenkasse an den Kosten für eine Gruppenschulung?

Meine Kursangebote sind als Präventionskurs durch die Zentrale Prüfstelle Prävention (ZPP) zertifiziert und haben eine zugehörige Identifikationsnummer. Daher beteiligen sich die gesetzlichen Krankenkassen an den Kosten. Klären Sie die Kostenübernahme gerne direkt mit Ihrer Krankenkasse.

Wie lange dauert eine Ernährungsberatung?

Der erste Termin dauert 60 Minuten und beinhaltet eine ausführliche ernährungstherapeutische Anamnese; also Fragen zu den Ernährungsgewohnheiten, zur aktuellen persönlichen Situation, zur familiären Situation, zum Lebensstil, die Einnahme von Medikamenten, etc. Wir besprechen den Grund der ärztlichen Zuweisung, die aktuellen Beschwerden und wenn möglich die mitgebrachten Befunde. Daraus entwickeln wir die Ziele der Beratung und erste Schritte zur Ernährungsumstellung. Sie erhalten Empfehlungen zur Veränderung der Ernährungsgewohnheiten und eine Anleitung zum Führen eines Ernährungsprotokolls oder Ernährungstagebuchs.

Die weiteren Termine (2-5) bauen darauf auf: ich werte die Protokolle aus ggf. auch mit einer Ernährungssoftware und wir besprechen die weiteren Veränderungen und Anpassungen um die gesteckten Ziele und eine Beschwerdelinderung Schritt für Schritt zu erreichen. Wichtig ist auch immer der Blick auf den Patientenalltag, das Wohlbefinden und die Festigung der veränderten Gewohnheiten.

Individuell kann auch eine Verlängerung der Beratung erforderlich sein.

Kann ich meine Partnerin/meinen Partner mit zur Ernährungsberatung bringen.

Gerne können Sie Ihren Partner/Ihre Partnerin mit zu den Beratungsterminen bringen, wenn es für das Beratungsergebnis sinnvoll ist. Kommen Kinder und Jugendliche zur Ernährungsberatung findet der erste Termin mit den Eltern oder einem Elternteil statt. Die weiteren Termine nach Absprache im Wechsel.

Muss ich während der Ernährungsberatung bestimmte Produkte kaufen?

Meine ernährungstherapeutischen Beratungen erfolgen produktneutral und industrieunabhängig. Durch meine Mitgliedschaft in den Berufsverbänden ist der Produktverkauf untersagt.

Über mich

Praxis für Ernährungsberatung und Ernährungstherapie Iris Hennrich Klemz

Seit mehr als 20 Jahren betreue ich erfolgreich gesunde Menschen und Patienten mit verschiedenen Erkrankungen bei der Verbesserung ihres Ess- und Ernährungsverhaltens.

Diplom-Oecotrophologin (FH) mit Zusatzqualifikation Ernährungstherapeutin Quetheb, Ernährungsfachkraft Allergologie (DAAB), akkreditierte Fettstoffwechseltherapeutin (AdiF)

Meine Qualifikationen entsprechen den Leitlinien der gesetzlichen Krankenkassen für die Ernährungstherapie und -beratung. Daher werden meine Ernährungstherapie- und Präventionsangebote nach §20 und §43 SGB V von den Krankenkassen bezuschusst.

Meine berufliche Tätigkeit umfasst insbesondere

  • Ernährungstherapie und -beratung als individuelle Einzel- und Gruppenberatungen in eigener Praxis.
  • Ernährungsberatung, Workshops, Gesundheitstage in Projekten von Unternehmen aus der Region in Kooperation mit verschiedenen Krankenkassen, z.B. im Betrieblichen Gesundheitsmanagement.
  • Kursleitung für Theorie- und Praxiskurse in Präventionskursen nach §20 SGB V.
  • Vortragstätigkeit zu aktuellen Ernährungsthemen.

Diese Grundsätze leiten meine tägliche Arbeit

  • Wissenschaftlichen Standards und Leitlinien der Fachgesellschaften bilden die Grundlage für meine Arbeit.
  • Regelmäßige Fortbildungen (Seminare, Fachkongresse) sind mir sehr wichtig, um Ihre Ernährungsumstellung mit aktuellem und fundiertem Fachwissen zu begleiten.
  • Meine Zusatzqualifikation als registrierte Fachkraft für Ernährungsberatung und Ernährungstherapie (Quetheb) aktualisiere ich fortlaufend.
  • Im Beratungsverlauf nehme ich mir Zeit, mit Ihnen individuelle alltagstaugliche Lösungen zu finden und dabei den Genuss und die Freude am Essen zu erhalten.
  • Ich arbeite produktunabhängig.
  • Ich unterliege der Schweigepflicht.

Zertifizierte Kursangebote

Präventionskurse nach § 20 SGB V –

Gruppenschulungen mit 6 bis 12 Teilnehmer*innen oder individuelle Einzelberatung

Knochengesund essen – individuell gegen Osteoporose

Knochengesund essen – individuell gegen Osteoporose

Individuelle Einzelberatung

3 Termine à 45 Minuten
Kosten 180,00 Euro

Start: Kurs K0522 Dienstag, 07.05.2022 bis 31.05.2022
von 16:30 bis 17:15 Uhr

Start: Kurs K0722 Montag, 04.07.2022 bis 18.07.2022
von 16:30 bis 17:15 Uhr

Weitere Termine auf Anfrage

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Kontakt

Tel.: 06071/82 98 84

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